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LKW & Bus Schulungsangebot

Klasse C und CE

Was darf man mit der Klasse C fahren?

Klasse C:

  • Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t und mit nicht mehr als 8 Sitzen außer dem Führersitz.
  • Anhänger bis 750 kg zG

Klasse CE:

  • Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zG

Wie alt muss man sein?

21 Jahre

18 Jahre

  • nach erfolgter Grundqualifikation
  • oder Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"

Vorbesitz Klasse B

Alles über die Ausbildung:

Theorie:

Klasse C:
16 Unterrichtseinheiten

Praxis:
  • 5 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrten
  • 3 Beleuchtungsfahrten
  • plus Übungsstunden
Theorie:

Klasse CE:
10 Unterrichtseinheiten

Praxis:
  • 5 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrten
  • 3 Beleuchtungsfahrten
  • plus Übungsstunden

Alles über die Prüfung:

Theorie:

Prüfung beim TÜV in Dingolfing

Praxis:

Prüfung beim TÜV in Landshut

Erforderliche Unterlagen:

  • biometrisches Passbild
  • augenärztliches Gutachten
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
  • Erste Hilfe
  • Personalausweis

Hinweis:

Bei gewerblicher Nutzung der Führerscheinklasse C1 ist eine Berufskraftfahrergrundqualifikation notwendig. Hier gibt es auch die Möglichkeit der beschleunigten Grundqualifikation.

Weitere Informationen dazu gerne in der Fahrschule oder per Telefon.

Bis zum 21. Lebensjahr gilt absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr.

Klasse C/CE kombiniert

Bei kombinierter Ausbildung Klasse C/CE reduzieren sich Theorieunterricht und die Pflichtfahrten im Vergleich zu einer getrennten Ausbildung deutlich.

Nähere Informationen dazu gibt es in unseren Fahrschulen oder per Telefon.

Quelle: Leitfaden für die Fahrschulsekretärin, Degener Verlag

Klasse C1 und C1E

Was darf man mit der Klasse C1/C1E fahren?

Klasse C1:

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t , aber nicht mehr als 7,5t und mit nicht mehr als 8 Sitzen außer dem Führersitz. Ein Anhänger bis 750 kg darf mitgeführt werden.

Klasse C1E:

Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger

  • zG Anhänger über 750 kg
  • Fahrzeugkombinationen mit zG von max. 12 t.

Wie alt muss man sein?

18 Jahre

Vorbesitz Klasse B

Alles über die Ausbildung:

Theorie:

Klasse C1:
12 Unterrichtseinheiten

Praxis:
  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrten
  • 1 Beleuchtungsfahrten
  • plus Übungsstunden
Theorie:

Klasse C1E:
Ohne theoretische Prüfung

Praxis:
  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrten
  • 1 Beleuchtungsfahrten
  • plus Übungsstunden

Alles über die Prüfung:

Theorie:

Prüfung beim TÜV in Dingolfing

Praxis:

Prüfung beim TÜV in Landshut

Erforderliche Unterlagen:

  • biometrisches Passbild
  • augenärztliches Gutachten
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
  • Erste Hilfe
  • Personalausweis

Hinweis:

Bei gewerblicher Nutzung der Führerscheinklasse C1 ist eine Berufskraftfahrergrundqualifikation notwendig. Hier gibt es auch die Möglichkeit der beschleunigten Grundqualifikation.

Weitere Informationen dazu gerne in der Fahrschule oder per Telefon.

Bis zum 21. Lebensjahr bzw. Ablauf der Probezeit gilt absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr.

Klasse C1/C1E kombiniert

Bei kombinierter Ausbildung Klasse C1/C1E reduzieren sich die Pflichtfahrten im Vergleich zu einer getrennten Ausbildung.

Nähere Informationen dazu gibt es in unseren Fahrschulen oder per Telefon.

Quelle: Leitfaden für die Fahrschulsekretärin, Degener Verlag

Klasse D

Was darf man mit der Klasse D fahren?

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzen außer dem Führersitz und Anhänger bis 750 kg zG.

Wie alt muss man sein?

18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre.

Das Mindestalter ist abhängig von der Tätigkeit und der Qualifikation.

Informationen gerne per Telefon oder in unserer Fahrschule.

Alles über die Ausbildung:

Theorie:

24 Unterrichtseinheiten

Praxis:

Die Anzahl der Pflichtfahrten richtet sich nach dem Vorbesitz

Alles über die Prüfung:

Theorie:

Prüfung beim TÜV in Dingolfing

Praxis:

Prüfung beim TÜV in Landshut

Erforderliche Unterlagen:

  • biometrisches Passbild
  • augenärztliches Gutachten
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
  • Erste Hilfe
  • Personalausweis

Hinweis:

Bei gewerblicher Nutzung der Führerscheinklasse D ist eine Berufskraftfahrergrundqualifikation notwendig. Hier gibt es auch die Möglichkeit der beschleunigten Grundqualifikation.

Weitere Informationen dazu gerne in der Fahrschule oder per Telefon.

Bis zum 21. Lebensjahr gilt absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr.

Quelle: Leitfaden für die Fahrschulsekretärin, Degener Verlag

087 31 91 563
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